Klassentreffen


Deutschland lernt um:

Waren die deutschen Führerscheinklassen nach Zahlen geordnet, brachte uns Europa ein neues Führerschein-ABC.

Ob Auto, Motorrad oder Trecker – alles ist eine Klasse für sich und bekommt einen speziellen Buchstaben.

Klasse A, A2, A1 und AM


Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

 

Klasse A

 

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

 

 Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
 Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
 Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
 Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
 Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

 

Klasse A1

 

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

 

 Mindestalter: 16 Jahre
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
 Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klasse AM
 Hinweise:

 

Klasse A2

 

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

 

 Mindestalter: 18 Jahre
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
 Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klasse A1 und M
 Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

 

Klasse AM

 

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit

 

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW  (bei Elektromotoren)

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
  • einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

 

 Mindestalter: 16 Jahre
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
 Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.
 Einschluss:
 Hinweise:

 

Quelle: TÜV Nord

Klasse B


Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B.  Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen.  Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.

 

Klasse B

 

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
 Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
 Voraussetzungen:
 Befristung Klasse B ist unbefristet gültig
 Einschluss: Klasse L und M
 Hinweise:

 

Klasse BE

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
 Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
 Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
 Befristung Klasse BE ist unbefristet gültig
 Einschluss:
 Hinweise: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

 

Quelle: TÜV Nord

Klasse L | T

Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren  geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.

 

Klasse L

 

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und

 

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie

  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und

 

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

 Mindestalter:  16 Jahre
 Voraussetzungen:  –
 Befristung:  Klasse L ist unbefristet gültig
 Einschluss:  –
 Hinweise:  –

 

 

Klasse T

 

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • die  jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

 

 Mindestalter:  16 Jahre
 Voraussetzungen:  –
 Befristung:  Klasse T ist unbefristet gültig
 Einschluss:  Klassen L
 Hinweise:  Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

 

Quelle: TÜV Nord

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